Frischer Wind für Ihre Immobilie
Mit unseren Werten
Ihrer Immobilie verpflichtet
Als Immobilienverwaltung übernehmen wir die Verantwortung für die Pflege, Bewirtschaftung und Wertentwicklung Ihrer Immobilie. Individuell, persönlich und zuverlässig stehen wir Immobilienbestandshaltern, Wohnungseigentümern und Mietern zuverlässig zur Seite.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind die WEG-Verwaltung, Mietverwaltung sowie die Sondereigentumsverwaltung.
Unter unseren beständigen Kunden befinden sich private Immobilienbesitzer, Fondsgesellschaften, Banken und Wohnungsunternehmen.
Karriere
Objektmanager als WEG – und Mietverwalter (m/w/d)
IHRER KARRIERECHANCE STEHT NICHTS MEHR IM WEG. WIR SUCHEN SIE!
Wir betreuen prominente Landmark Buildings, arbeiten digital und sind immer ein Schritt effizienter. Flexibel durch Home-Office und klare Strukturen. Unsere Kunden schätzen es und unsere Mitarbeiter sind motiviert und voller Ideen.
Mieten- und WEG-Buchhalter (m/w/d)
IHRER KARRIERECHANCE STEHT NICHTS MEHR IM WEG. WIR SUCHEN SIE!
Wir sind ein dynamisch wachsendes Immobilienunternehmen in Berlin. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die WEG-, Miet-, und Sondereigentumsverwaltung von Bestandsimmobilien. Tragende Säulen unseres Erfolges sind unsere qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unser Vorsprung beim Einsatz modernster EDV-Lösungen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie.
Aktuelles
Neuigkeiten aus der Immobilienwirtschaft für Sie zusammengefasst (VDIV Deutschland)
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Vier Millionen Heizungen in Deutschland sind älter als 30 Jahre
Der Modernisierungsbedarf bei Heizungsanlagen bleibt hoch: Rund vier Millionen Heizungen in Deutschland sind älter als 30 Jahre. Mehr als 40 Prozent der insgesamt 21,5 Millionen Anlagen entsprechen nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie nicht mehr dem Stand der Technik. Gleichzeitig zieht der Heizungsmarkt wieder an.
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BGH weitet Neubauausnahme bei der Mietpreisbremse aus
Auch umfassend wiederhergestellter Altbau kann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Neubauausnahme des § 556f S. 1 BGB nicht nur für tatsächlich neu errichtete Gebäude gilt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für zuvor unbewohnbaren und mit erheblichem Aufwand reaktivierten Wohnraum.
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KfW-Förderung für barrierefreien Umbau ausgeschöpft
Die hohe Nachfrage nach Zuschüssen für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand hat das verfügbare Förderbudget innerhalb weniger Monate aufgebraucht. Für das KfW-Programm 455-B können daher derzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Wie es mit der Förderung weitergeht, ist offen.
Unsere Leistungen:

Wohnungseigentumsverwaltung

Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung

Studentisches Wohnen
