Instandsetzungsarbeiten und Steuer

BFH - INSTANDSETZUNGSARBEITEN SIND KEINE WERBUNGSKOSTEN
Neue Fenster, zusätzliche Wände oder ein zeitgemäßes Badezmmer: gebrauchte Immobilen beötigen oft mehr als nur ein "Make-ove". Die Kosten einer solchen Bausanierung bzw. Instandetzung müssen vom Steuerpflichtgen künftig zuamengerechnet werden und sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Einsteuerlicher Sofortabzug is auchlt BUNDESFINANZHOF (BFH) nictzulässig.
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