Berliner Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß
Die Berliner Regelung zur Mietpreisbremse geht nicht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Landgericht Berlin bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts und sah keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Instruments. Die Berliner Richter erachten das Grundrecht auf Eigentum nicht als verletzt.
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