Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) tritt später in Kraft
Das Bundeskabinett hat am 6. Februar 2013 den Entwurf einer zweiten Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. In Kraft treten wird die Verordnung voraussichtlich aber erst im Jahr 2014.
Der Entwurf für die EnEV-Novelle umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.
- Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
- Die energetischen Kennwerte müssen bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzflächen zu beziehen.
- Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
- Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.
EnEV 2012 tritt erst 2014 in Kraft
Vor der EnEV muss die Bundesregierung allerdings das geltende Energieeinspargesetzt (EnEG) novellieren. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern. Weil diese und andere Gesetze national und international auf einander abgestimmt werden müssen, rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der EnEV erst ab Januar 2014.