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Wertinvest Immobilen Berlin

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Berlin 15 Prozent

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Berlin beträgt ab sofort 15 Prozent in drei Jahren. Die entsprechende Verordnung ist in Kraft getreten.

In Berlin dürfen die Mieten ab sofort innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB (Kappungsgrenzen-Verordnung) wurde am 18.5.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

Durch die Verordnung wird ganz Berlin zu einem Gebiet im Sinn des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB erklärt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die Absenkung der Kappungsgrenze in Berlin gilt bis zum 10.5.2018.

 

 

 

Die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze abzusenken, wurde durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt, das seit 1.5.2013 gilt.