WEG Rücklagen besser geschützt
Eine neue Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) sichert WEG-Konten im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung ab dem 01. Januar 2014 noch stärker ab. Die Änderungen des EAEG haben gravierende Konsequenzen für Wohnungseigentümer.weiterlesen...
Waren bei der gesetzlichen Einlagensicherung bisher nur Guthaben mit einem Gesamtwert von 100.000 € pro WEG-Konto staatlich gesichert, so ist zukünftig der Anteil der jeweiligen Eigentümer unter Schutz gestellt. Ab Januar gilt dann der Anteil des einzelnen Eignetümers als maßgebliche Obergrenze für einen Entschädigungsanspruch. Alle weiteren Belange der Kontoführung von WEG - Konten bleiben unberührt.
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