Berlin setzt Zweckentfremdungsverbot um
Berlin macht ernst im Kampf gegen Ferienwohnungen sowie die berufliche bzw. gewerbliche Nutzung von Wohnraum. Der Berliner Senat hat eine Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Diese setzt das im November 2013 beschlossene Gesetzt über das Verbot von Zweckentfremdung um.
Die Verordnung sieht die Anwendung für das gesamte Berliner Stadtgebiet vor. Vor Erlass durch den Senat wird die Verordnung nun dem, Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet. Erst nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin wird diese dann rechtskräftig.
Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken steht nach Inkrafttreten unter Genehmigungsvorbehalt.
Bestehende berufliche oder gewerbliche Nutzungen von Wohnungen bleiben bis zum Auslaufen der jeweiligen Mietverträge geschützt. Strenger geht die Verordnung mit Vermietern von Ferienwohnungen um: Für diese gilt lediglich eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In EInzelfällen kann es Ausnahmegenhmigungen für die Zweckentfremdung geben.
Die Stadt Berlin schafft 17 neue Personalstellen, die die Umsetzung dre Verordnung überprüfen sollen.