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Wertinvest Immobilen Berlin

Neue Regeln für Immobilienanzeigen

Zum 01. Mai 2014 tritt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. In diesem Zuge sind Eigentümer aufgefordert künftig in kommerziellen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen für eine Immobilie -

aber auch für eine einzelne Wohnung - qualifizierte Kennwerte aus dem Energeiausweis anzugeben.

Was hat sich noch geändert. Welche neuen Anforderungen ergeben sich. Bitte weiterlesen:

 

pdf Anforderungen aus der EnEV 2014 

 

Energieausweis