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Wertinvest Immobilen Berlin

Notargebühren bei Immobilienerwerb steigen um ca. 20 %

Seit dem 01. August 2013 gilt das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, mit dem die Anwalts- und Notargebühren reformiert wurden. Der Bundesrat hatte auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Gesetzentwurf bestätigt.  So steigen die Kosten des Notars für den Erwerb einer Immobilie im Wert von 200.000,--  € um etwa 20 %.

Für Beurkundung, Vollzug, und Betreuung der Parteien wurden bisher 1.085,00 € netto fällig. Jetzt liegen die Kosten bei rund 1.305,00  € netto. Muss zusätzlich eine alte Grundschuld abgelöst werden, steigen die Gebühren um 835,00 € auf dann 3.135,00 €. 

Für einige Leistungsarten sinken die Kosten allerdings auch. Die Gebühren für das notarielle Anderkonto werden um bis zu sechzig Prozent reduziert!!! Auch die Löschung einer eingetragenen Grundschuld verbilligt sich deutlich. Bislang musste für das Löschen einer Grundschuld über 350.000,00 € rund 130,00 € bezahlt werden, jetzt fallen nur noch 20 € an. 

Dias Kostenrechtsmordernisierungsgesetz überführt die geltende Kostenordnung in ein modernisiertes Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Reform bildet den Schlusspunkt einer 2001 begonnenen Modernisierung des Justizkostenrechts.