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Wertinvest Immobilen Berlin

Berliner Senat beschließt Umwandlungsverordnung

In der Hauptstadt soll es künftig schwerer werden, in bestimmten Bezirken Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Laut entsprechender Verordnung des Berliner Senates soll dies für 21 Stadtteile mit Milieuschutz gelten. Nur in Ausnahmefällen dürfen dann Mietwohnungen umgewandelt und verkauft werden.

Sollten Mieter Ihre Wohnungen selbst erwerben wollen, würde die Ausnahmeregelung greifen. Ebenso, wenn sich der Eigentümer bei einer Haussanierung verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu veräußern. Zielstellung ist es, die soziale Mischung auch in begehrten Kiezlagen mit angespannten Wohnungsmarkt zu gewährleisten. Nunmehr haben die Bezirke dasRecht, jeden Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. 

In Berlin wurden 2014 ca. 9000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

In diesem Zusammenhang verweisen wir uaf das BGH - Urteil zur Vorhersehbarkeit von Eignebedarf. Danach handelt der Vermieter rechtsmißbräuchllich, wenn er Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, es sich aber abzeichnet, dass er diesen für Familien- oder Haushaltsangehörige beanspruchen möchte. (BGH, Urteil v. 4.02.2015; VIII ZR 154/14).