Sanktionierungsbeschlüsse bei Hausordnungsverstößen
Eine Hausordnung nützt nur, wenn Sie eingehalten wird. Will eine Wohnungseigentümergmeinschaft Verstöße erfolgreich sanktionieren, muss sie bei der Beschlussformulierung Obacht geben. zu unbestimte, vage Beschlüsse werden auf Anfechtungsklage hin für ungültig erklärt. LG Hamburg AZ.: 318 S 125/14 vom 15.04.2015
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Allgemeingültige_Sanktionierungsbeschlüsse_bei_Hausordnungsverstößen.pdf209.07 kB