Kündigung aufgrund älterer Mietschulden

BGH, Urteil v. 13.07.2016, VIII ZR 296/15
Der Vermieter einer Wohnung kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auch auf ältere Mietrückstände stützen. Er muss nicht sofort nach Vorliegen des Kündigungsgrundes kündigen, um das Kündigungsrecht nicht zu verlieren.
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BGH__Kündigung_auch_wegen_älterer_Mietschulden_möglich___Immobilien___Haufe.pdf163.9 kB