Gleichbehandlung von WEG´s bei der EEG Umlage
Am 08. Juli verabschiedete der Deutsche Bundestag die Reform der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), mit der erstmals Mieterstrommodelle möglich gemacht werden. WEG `s sind jedoch auch nach dieser Reform offenbar von der Stromeigenversorgung ausgeschlossen. Diese Benachteiligung ist nicht hinnehmbar. Der Spitzenvberband der Immobilienwirtschaft DDIV fordert daher von der Bundesregierung, eine Klarstellung zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaften vorzunehmen.
Pressemitteilung des DDIV 11.07.2016