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Wertinvest Immobilen Berlin

Instandsetzungsarbeiten und Steuer

BFH - INSTANDSETZUNGSARBEITEN SIND KEINE WERBUNGSKOSTEN

Neue Fenster, zusätzliche Wände oder ein zeitgemäßes Badezmmer: gebrauchte Immobilen beötigen oft mehr als nur ein "Make-ove". Die Kosten einer solchen Bausanierung bzw. Instandetzung müssen vom Steuerpflichtgen künftig zuamengerechnet werden und sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Einsteuerlicher Sofortabzug is auchlt BUNDESFINANZHOF (BFH) nictzulässig.

 

pdfBFH_WERBUNGSKOSTEN_.pdf182.7 kB

 

Alles Gute für das neue Jahr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma WERTINVEST bedanken sich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Wir wuenschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr

Ihr 

WERTINVEST - Team

 

Seite 1    2014

Eigentümerpflichten im Winter

EIGENTÜMERPFLICHTEN im Winter - nur nicht ins rutschen kommen! 

Der erste Schnee ist da. Nicht jeden freut dies, denn es ist eine Menge Arbeit für Grundstücks- und Hauseigentümer. Schließlich sind sie für die gefahrlose Nutzung ihres Grundstückes und anliegender Gehewege verantwortlich. Was Wohnungseigentümer  und Hausbesitzer beachten müssen:

Bitte lesen Sie weiter:

 

pdfEigentümerpflichten_im_Winter.pdf169.19 kB

 

Gleichbehandlung von WEG´s bei der EEG Umlage

 

Am 08. Juli verabschiedete der Deutsche Bundestag die Reform der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), mit der erstmals Mieterstrommodelle möglich gemacht werden. WEG `s sind jedoch auch nach dieser Reform offenbar von der Stromeigenversorgung ausgeschlossen. Diese Benachteiligung ist nicht hinnehmbar. Der Spitzenvberband der Immobilienwirtschaft DDIV fordert daher von der Bundesregierung, eine Klarstellung zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaften vorzunehmen.

 

Pressemitteilung des DDIV 11.07.2016

pdfPressemitteilung_des_DDIV_11.07.2016.pdf124.29 kB

Mieterhöhung nur auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche

Der BGH (VIII ZR 266/14) hat jüngst entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB immer unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat. Das gelte auch dann, wenn im Mietvertrag ein zu kleine oder zu große Wohnfläche angegeben ist. Wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist, spiele kein Rolle.

 

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pdfMieterhöhung_auch_bei_Wohnflächenabweichung_nur_unter_Beachtung_der_Kappungsgrenze.pdf82.96 kB

Spreepolis "Junges Wohnen Berlin - Unter der Kranbahn"

WERTINVEST erhält den Auftrag für die Bewirtschaftung eines anspruchsvollen Studentenwohnheim/ Boardinghouse in Berlin-Oberschöneweide. In unmittelbarer Nähe der HTW Berlin entsteht ein Studentenwohnheim mit 116 Apartments für den Bereich "Studentisches Wohnen"  und 32 Apartments für das Segment "Service Apartments" im Rahmen eines Boardinghouse. 

Das Richtfest ist bereits am 03. Juli 2015. Anfang des Jahres 2016 werden die ersten Studenten und Boardinghousenutzer einziehen.   

Das Projekt wird von einem der innovatisten Projektentwickler in diesem Immobiliensegment -  der I-live Gruppe entwickelt, geplant und realisiert.

Überzeugt hat die Investoren das vorgelegte Bewirtschaftungs- und Betreiberkonzept. Die Firma WERTINVEST versteht sich als ein innovativer Immobiliendienstleister mit maßgeschneiderten Lösungen für die Immobilienwirtschaft. 

Im Leistungsumfang inbegriffen sind alle erforderlichen kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Leistungen.  

 

Gesetzgebungsverfahren "Berufszugangsregelung"

Gesetztgebungsverfahren "Berufszugangsregelung"

 

Bereits seit längerem unternimmt der DDIV als Spitzeorganisation der deutschen Verwalterwirtschaft Anstrengungen, um Mindestanforderungen für die Tätigkeit des Immobilienverwalters zu erreichen. Mit einem referentenentwurf wurde dieser Einsatz belohnt. Nun allerdings scheint sich das Verfahren zu verzögern.

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Energieberatung

VOR ORT ENERGIEBERATUNG für WEG ausgebaut - zum 01. März 2015 erhöht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Fördersätze für energetische Vor - Ort Beratungen von Wohnungseignetümern und bietet zusätzliche Unterstützungen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit der Richtlinie will das Ministerium die Förderung der BAFA an den Bedürfnissen der Praxis ausrichten. 

 

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