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Wertinvest Immobilen Berlin

Wohnungsneubau: Staat als Kostentreiber in der Kritik

Die Kosten für den Wohnungsbau sind zu hoch, das hat aktuell die Studie des Verbandsbündnisses Wohngsbau ergeben. Demnach ist der durchschnittliche Preis für einen Quadratmeter Wohnung in den vergangenenen 15 Jahren um rund 40 Prozent auf 3.080,00 € gestiegen. Bezahlbare Mieten würden mit solchen Baukosten nahezu unmöglich, kritisiert das Büündnis. Doch nicht die gestiegen Baukosten hätten dies verursacht. Vielmehr sehen die Macher der Studie hier den Statt mit der Vielzahl an Gesetzen, verordnungen und Auflagen als Verursacher der Verteuerung an.

 

 

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Sanktionierungsbeschlüsse bei Hausordnungsverstößen

 

Eine Hausordnung nützt nur, wenn Sie eingehalten wird. Will eine Wohnungseigentümergmeinschaft Verstöße erfolgreich sanktionieren, muss sie bei der Beschlussformulierung Obacht geben. zu unbestimte, vage Beschlüsse werden auf Anfechtungsklage hin für ungültig erklärt. LG Hamburg AZ.: 318 S 125/14 vom 15.04.2015

 

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Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sind unter Dach und Fach

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzipes für Maklerlesitungen zugestimmt. Gleichzeitig fordert er, die bestehenden Regeln zur Mietpreisüberhöhung zu reformieren.

Nun muss das Gesetz noch vom Bundespräsident Gauck unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffenttlicht werden. Geschieht dies im Laufe des April, treten die Neuregelungen am 01.06.2015 in Kraft.

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pdfMietpreisbremse_und_Bestellerprinzip_sind_unter_Dach_und_Fach.pdf243.29 kB 

 

Berliner Senat beschließt Umwandlungsverordnung

In der Hauptstadt soll es künftig schwerer werden, in bestimmten Bezirken Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Laut entsprechender Verordnung des Berliner Senates soll dies für 21 Stadtteile mit Milieuschutz gelten. Nur in Ausnahmefällen dürfen dann Mietwohnungen umgewandelt und verkauft werden.

Sollten Mieter Ihre Wohnungen selbst erwerben wollen, würde die Ausnahmeregelung greifen. Ebenso, wenn sich der Eigentümer bei einer Haussanierung verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu veräußern. Zielstellung ist es, die soziale Mischung auch in begehrten Kiezlagen mit angespannten Wohnungsmarkt zu gewährleisten. Nunmehr haben die Bezirke dasRecht, jeden Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. 

In Berlin wurden 2014 ca. 9000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

In diesem Zusammenhang verweisen wir uaf das BGH - Urteil zur Vorhersehbarkeit von Eignebedarf. Danach handelt der Vermieter rechtsmißbräuchllich, wenn er Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, es sich aber abzeichnet, dass er diesen für Familien- oder Haushaltsangehörige beanspruchen möchte. (BGH, Urteil v. 4.02.2015; VIII ZR 154/14).

 

 

Mietpreisbremse verspätet sich

MIETPREISBREMSE verspätet sich

Entgegen früheren Annahmen wird die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip voraussichtlich erst im März im Bundestag erörtert. Ursprünglich sollte das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung" bereits Mitte Januar verabschiedet werden.

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Meldepflicht für neue Messgeräte

Zum 01. Januar 2015 tritt das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft und hält auch für die Wohnungswirtschaft einige Neuerungen bereit.

Für Vermieter ist besonders die in § 32 MessEG geregelte Anzeigepflicht von Interesse.

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Save the Date - Beiratsseminar 2014

Die Versammlungszeit ist fast geschafft und schon steht unser nächstes Projekt an. In guter Tradition führen wir unsere Veranstaltungsreihe zu wichtigen Themen rund um die Beiratstätigkeit weiter. 

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Neue Regeln für Immobilienanzeigen

Zum 01. Mai 2014 tritt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. In diesem Zuge sind Eigentümer aufgefordert künftig in kommerziellen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen für eine Immobilie -

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Berlin setzt Zweckentfremdungsverbot um

Berlin macht ernst im Kampf gegen Ferienwohnungen sowie die berufliche bzw. gewerbliche Nutzung von Wohnraum. Der Berliner Senat hat eine Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Diese setzt das im November 2013 beschlossene Gesetzt über das Verbot von Zweckentfremdung um. 

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